Lotterie und Glücksspiel: Mehrheit für Werbeverbot

In diesem Sinne ist die Glücksspieldefinition sehr eng, da sie folglich nur Casinospiele bzw.

Ende 1990er Jahre

Dies scheint den Vergleichsstaaten klar zu sein, da ein freier, unbeschränkter Wettbewerb als Glücksspielregulierungsmodell von keinem ausgewählt wurde. Die Bekämpfung der unerwünschten, potenziellen Nebenfolgen des Glücksspiels stellt regelmäßig einen Rechtsfertigungsgrund für die nationalen Beschränkungen der unionsrechtlich garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Art. 56 und 49 AEUV) im Glücksspielsektor dar. Denn unabhängig davon, ob es um ein Monopol oder Konzessionssystem geht, bilden sie alle unbestreitbar ein Hemmnis auf dem Weg zum Binnenmarkt. Vorliegende Begrenzungen der Grundfreiheiten müssen jedoch hingenommen werden, soweit es aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit (Art.

Legales Glücksspiel ist nicht automatisch frei bewerbbar

52 AEUV) oder zwingenden Erfordernisse des Allgemeininteresses34 notwendig ist. Die Maßnahmen gegen die mit dem Glücksspiel verbundenen Risiken wie etwa Glücksspielsucht, Betrügerei, Folgekriminalität oder überhöhte Ausgaben für das Spielen wurden von dem EuGH als zwingende Gründe des Allgemeininteresses ← 22 23 → in Hinblick auf Spieltätigkeitsbegrenzungen ausdrücklich anerkannt.35 Die Frage ist nun, ob diese Risiken in solchem Maße für die Gesellschaft bedrohlich sind, dass deren Auswirkungen nur durch die Beschränkungen der oben erwähnten Grundfreiheiten abgewehrt werden können. Anders ausgedrückt: Was sind die tatsächlichen sozialen Konsequenzen des Glücksspiels? Wie oben erwähnt, gilt die Vorbeugung der schädlichen Folgen des Glücksspiels als das Primärziel der Reglementierung dieser Wirtschaftsbranche in Vergleichsstaaten. Folglich verweist § 1 S. Spielautomaten erfassen muss. Erwägungsgrund 16 der E-commerce-Richtlinie bestätigt dies zusätzlich, indem er erklärt, dass „die Ausklammerung von Gewinnspielen aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie nur Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einem Geldwert darstellenden Einsatz betrifft“.

3. Die zivilrechtliche Seite:

stärker anfällig für Verschuldung und kriminelle Tätigkeiten, um ihre Glücksspielsucht zu finanzieren.43 Laut dem Jahrbuch Sucht 2011 weisen gerade die pathologischen Spieler die höchsten Schulden auf.44 Diesbezüglich generiert Glücksspielsucht neben den direkten Kosten, die mit der Behandlung von Abhängigkeit, Beschaffungskriminalität, Strafverfolgung, Verwaltung der Arbeitslosigkeit, Ehescheidungen und Spielerschutz verbunden sind, auch indirekte Kosten, wie etwa Kosten des spielbedingten Verlusts des Arbeitsplatzes, krankheitsbedingter Fehlzeiten oder verringerter Arbeitsproduktivität.45 Außerdem müssen auch intangible Kosten in Betracht gezogen werden. Diese umfassen monetär bewertete Einschränkungen der Lebensqualität, die bei dem Spielsüchtigen und seinen Angehörigen auftreten.46 Nach den Schätzungen betrugen die sozialen Kosten des Glücksspiels in Deutschland für das Jahr 2008 insgesamt 326 Mio. Euro, mit direkten Kosten von 152 Mio. und indirekten von 174 Mio. Euro.47 Dagegen wurden laut den Untersuchungen des polnischen Nationalen Gesundheitsfonds48 (NFZ) für die Behandlung der pathologischen Spieler in Polen von Januar bis September 2009 799.573,00 złoty (ca.199.893,00 ← 24 25 → Euro) verbraucht.49 Obwohl nicht besonders hoch, ist diese Quote umso besorgniserregender, da im Jahr 2005 eine deutlich niedrigere Summe von 98.079,00 złoty (ca.

Vorgaben für Glücksspielwerbung

24.519,00 Euro) für die Glücksspielsuchttherapie festgelegt wurde. Die Glücksspielregulierung stellt ein äußerst umstrittenes Thema dar, weil das Glücksspiel zum Gegenstand ganz widersprüchlicher Interessen geworden ist. Zum einen ergibt die Glücksspielindustrie, wie in dem ersten Teil dieses Kapitels dargelegt wurde, eine Quelle der hohen Staatseinnahmen, die die Länder am liebsten als die staatlichen Glücksspielanbieter für sich selbst vereinnahmen würden. Zum anderen steht die Fokussierung der öffentlichen Interessen auf die Vermehrung der Staatseinnahmen im klaren Widerspruch zu der Aufgabe der Glücksspielsuchtbekämpfung. Wie die Geschichte gezeigt hat, kommt das Totalverbot des Glücksspiels jedoch überhaupt nicht in Betracht, weil es zu einem Aufschwung des Schwarzmarkts führen würde. Das Ziel der E-commerce-Richtlinie besteht in der Gewährleistung, „ein[es] hohe[n] Niveau[s] der rechtlichen Integration in der Gemeinschaft, um einen wirklichen Raum ohne Binnengrenzen für die Dienste der Informationsgesellschaft zu verwirklichen“56.

Historische Entwicklung der Glücksspielwerbung

1 des deutschen GlüÄndStV u. a. auf die Verhinderung der Glücksspielsucht, den Jugend- und Spielerschutz und die Vorbeugung der Folge- und Begleitkriminalität als die wichtigsten Ziele der deutschen Glücksspielregulierung. Dahingegen lässt der englische Gesetzgeber die Bekämpfung der Glücksspielsucht aus den Zielsetzungen der Glücksspielregulierung aus und konzentriert sich auf die Kriminalitätsprävention, die Transparenz der Glücksspielveranstaltung und den Schutz der Jugendlichen und besonders gefährdeten Gruppen.36 Jedoch stellt die Glücksspielsucht – obwohl nicht von dem Gesetzgeber erwähnt – ein spürbares Problem der britischen Gesellschaft dar. In der Tat zeigten nach den in der British Gambling Prevalence Studie 2010 ermittelten Prävalenzraten im Jahr 2010 0,9 % der Bevölkerung (ca.

Sanktionen & Bußgelder: Was Verstöße kosten können

451.000 Personen)37 ein problematisches Spielverhalten38, wobei in Deutschland die Raten zwischen 0,19 % – 0,64 % (98.000–347.00 Personen) schwankten39. Dagegen cas online casino für schweiz erklären die Erläuterungen zum polnischen Glücksspielgesetz, dass ein berechtigtes Interesse des Staats an der Kontrolle und Regulierung des Glücksspielmarkts eben aus den mit der Glücksspielsucht verbundenen Gefährdungen folgt.40 Angesichts dieser Feststellungen ist erstaunlich, dass die Glücksspielsucht nach Meinung des polnischen Gesundheitsministeriums keine Gefahr für die Volksgesundheit in Polen darstellt. Allerdings ist aber, wie das Ministerium ← 23 24 → betont, nicht zu übersehen, dass die Zahl der pathologischen Spieler von 384 in 2005 auf 1340 in 2009 gestiegen ist.41 Die Glücksspielsucht stellt nicht die einzige Gefahr des problematischen Spielverhaltens dar. Eine Abhängigkeit kann nicht nur den Süchtigen und seine Familie, sondern auch die soziale Umwelt und generell die Allgemeinheit auf verschiedene Weisen schädigen.42 Die pathologischen Spieler sind z. B. Glücksspiele wurden wegen der Unmöglichkeit der Schaffung des freien Dienstleistungsverkehrs in diesem Bereich aus deren Anwendungsbereich ausgeschlossen.57 In dem

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verkaufsförderung im Binnenmarkt58 wurde eine andere Glücksspielbegriffsbestimmung vorgeschlagen.

Landesmedienanstalt Saarland als Alleinverantwortlicher

5,09 Mrd. Euro) betrug.32 Der größte Marktanteil gehört den Spielautomaten – 70,4 %, der Rest ist zwischen Zahlenspielen – 15 %, Spielbanken – 7,8 %, Lotterien – 2 % und Wetten – 4,8 % aufgeteilt. Laut der neusten Novellierung des Glücksspielgesetzes vom 26. Mai 2011 wird das Online-Glücksspiel (außer Online-Wetten) ganz verboten. Dies steht aber der Weiterentwicklung dieses Sektors nicht entgegen.

Werbung für illegale Anbieter kann schnell strafrechtlich relevant werden

Es wird geschätzt, dass die Umsätze dieser Branche in 2009 fast 3 Mrd. złoty (0,75 Mrd. Euro)33 erreichten, was im Verhältnis zum Umsatz des legalen Glücksspielmarkts eine nicht unerhebliche Quote darstellt. Der Regulierungsbedarf des Glücksspiels folgt nicht nur aus dessen Potenzial als Quelle der öffentlichen Einnahmen für den Staatshaushalt, sondern auch aus den Risiken, die das Glücksspiel nach sich zieht. Obwohl Glücksspiel von manchen als harmloses Freizeitvergnügen betrachtet wird, birgt es die Gefahr eines unkontrollierten Spieltriebs, der Arbeitslosigkeit, Begleitkriminalität und Betrügerei. „ein hohes Maß an rechtlicher Integration in der Gemeinschaft sichern, damit für die Nutzung und Bekanntmachung von Verkaufsförderaktionen ein echter Raum ohne Binnengrenzen entsteht“59.

Januar 2005

Die Schaffung eines vernünftigen, beide Interessen in Einklang bringenden Glücksspielregulierungsmodells ist dagegen höchst problematisch, was noch durch die Frage der Vereinbarkeit der nationalen Beschränkungen der Spieltätigkeiten mit dem Unionsrecht verschärft wird. Die Präzisierung des Glücksspielbegriffs ist maßgeblich für die Klärung des Gegenstands der vorliegenden Arbeit und damit ihres Anwendungsbereichs. Aufgrund der Zugehörigkeit der Vergleichsstaaten zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht den nationalen Regelungen vorrangig ist51, ist die Ermittlung der unionsrechtlichen Definition für die vorliegende Erörterung von primärer Bedeutung. Allerdings hat die Europäische Kommission bereits in neunziger Jahre eine Studie über das Glücksspiel in den Mitgliedstaaten52 mit dem Gedanken der möglichen Harmonisierung dieses Gebiets beauftragt. Die Entstehung der sekundärrechtlichen Regelungen wurde jedoch wegen des nicht ausreichenden politischen Willes der Mitgliedstaaten effektiv verhindert.53 Als Folge verzichtete die Europäische Kommission auf die Glücksspielreglementierung54.

1. Glücksspielbegriff im Unionsrecht

Die Beurteilung der nationalen Regelungen erfolgt deswegen hauptsächlich nach dem Primärrecht. Nichtdestotrotz – obwohl das Glücksspiel bis auf weiteres aus der Gesetzgebung des Sekundärrechts ausgeklammert wurde – lässt es die Mitgliedstaaten nicht ohne gewisse Hinweise bezüglich seiner Definition i. Widersinnig befindet sich die Glücksspieldefinition gerade in den Bestimmungen der sekundärrechtlichen Regelungen, die das Glücksspiel aus dem eigenen Bereich ausschließen. d der E-commerce Richtlinie55 lässt ← 26 27 → „die Gewinnspiele mit einem Geldwert darstellenden Einsatz bei Glücksspielen, einschließlich Lotterien und Wetten“, aus deren Anwendungsbereich aus. Nach dieser Definition erscheinen Glücksspiele expressis verbis lediglich als Unterfall der Gewinnspiele, die neben Glücksspielen auch Lotterien und Wetten umfassen. Erwägungsgrund 7 des Vorschlags schließt aber die Anwendung der Verordnung auf „Glücksspiele wie Lotterien und Wetten mit geldwertem Einsatz“ aus.

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i definiert als eine zeitlich befristete Aufforderung zur Teilnahme an einem Spiel, bei dem der Gewinner vor allem durch Zufall ermittelt wird und bei dem die Teilnahme kostenlos ist.

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